Allgemeine Geschäftsbedingungen der Glamox GmbH

Sofern die Glamox AG nicht schriftlich einer anderen Vereinbarung zustimmt, gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verkäufe.

Auftragsannahme
1. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Glamox  wirksam. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen sind, auch wenn die Glamox diesen Einkaufsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht, nur dann wirksam, wenn die Glamox diesen schriftlich zugestimmt hat.

2. Alle Angebote sind unverbindlich. Mündliche und telefonische Erklärungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben usw. sind nur annähernd massgebend.


Lieferung
1. Die von der Glamox genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferhindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit die Lieferhindernisse nicht von der Glamox verschuldet worden sind. Im Übrigen haftet die Glamox nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz (BGB § 325, § 326).

2. Sollte die Glamox gleich aus welchen Gründen, nicht genügend Ware verfügbar haben, um alle vorliegenden Aufträge auszuführen, ist die Glamox berechtigt, die vorhandene Ware auf ihre Abnehmer nach Ermessen aufzuteilen.

3. Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt der Glamox vorbehalten. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, soweit nicht anders vereinbart wurde. Unsere Preise schliessen eine handelsübliche und für den normalen Versand geeignete Verpackung ein. Eine Versicherung gegen Transportschäden und Transportverluste durch die Glamox erfolgt nur bei frachtfreier sowie fracht- und rollgeldfreier Lieferung. Hierbei hat der Käufer die Bedingungen des Versicherers zu beachten.

4. Bei Aufträgen im Nettowarenwert von über 1.000,00 € erfolgt die Lieferung frei Haus.

5. Bei Kleinstbestellungen überschreiten die Kosten der Auftragsabwicklung den Bestellwert. Bei einem Nettowarenwert unter 100,00 € berechnen wir deshalb einen pauschalen Bearbeitungszuschlag von 30,00 €.


Für Lieferungen auf Abruf

  1. Der Käufer hat Glamox bei Lieferungen auf Abruf bis spätestens mit der Bestellung verbindlich aufzugeben, welche Gesamtliefermenge beauftragt wird und welche Abruftermine vereinbart sind. Der jeweilige Liefertermin führt nicht zum Bestehen eines absoluten Fixgeschäftes. Geht eine solche Gesamtbestellung bei Glamox ein, ist Glamox berechtigt, die Produktion der Gesamtmenge nach eigenem Ermessen vorzuziehen und ist der Käufer verpflichtet, die bestellten Produkte zu den vereinbarten Lieferterminen abzunehmen und zu bezahlen. Änderungen an den Produkten, der Produktmenge oder den Lieferzeitpunkten sind nur mit Zustimmung von Glamox möglich. Nimmt der Käufer die bestellte Gesamtmenge bis zum spätesten Liefertermin (in Ermangelung eines vereinbarten Liefertermins im Einzelfall ist dies der Ablauf der Vertragslaufzeit) nicht ab und zahlt diese, befindet er sich in Annahmeverzug und stehen Glamox unbeschadet der Möglichkeit, eine Abnahmefrist gemäss nachstehendem lit. b) zu setzen die vertraglichen und gesetzlichen Rechte einschliesslich Schadensersatz zu.


Ist im Einzelfall kein Zeitraum für die Abnahme der Produkte vereinbart, ist Glamox berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist Abnahme und Bezahlung zu verlangen.

c. Glamox ist berechtigt, vom Käufer eine Erhöhung der Abnahmepreise zu verlangen, wenn sich die eigenen Kosten nachweislich durch unvorhergesehene, nicht von Glamox zu beeinflussenden Faktoren erhöhen. Dieses Recht von Glamox gilt nicht für Produkte oder Lieferungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden.

d. Zeichnen sich während der Produktion Lieferzeitüberschreitungen ab, wird Glamox den Käufer hiervon unterrichten. Eine Überschreitung der Liefertermine von Glamox von nicht mehr als 4 Wochen führt vorbehaltlich einer abweichenden individualvertraglichen Vereinbarung nicht zu Ansprüchen des Käufers, wenn Glamox den Käufer von der Lieferverzögerung mindestens eine Woche vor dem ins Auge gefassten Liefertermin in Kenntnis setzt.


Preise
1. Die Preise bestimmen sich nach der z.Z. der Bestellung gültigen Glamox Preisliste.

2. Im Falle einer Änderung der Preise nach der Annahme eines Auftrages durch die Glamox ist der Käufer berechtigt, nachdem er von der Preisänderung in Kenntnis gesetzt worden ist, von dem Vertrag zurückzutreten, insofern die Glamox  die dem Auftrag zugrunde liegende Ware ganz oder teilweise noch nicht geliefert hat.


Zahlung

1. Alle Rechnungen sind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ab Rechnungsdatum

2. binnen 14 Tagen mit 2% Skonto oder binnen 30 Tagen netto an uns zahlbar.

3. Eine Rückzahlung von geleisteten Zahlungen oder eine Aufrechnung seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.

4. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 6% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten.

5. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten oder haben sich seine Vermögensverhältnisse. wesentlich verschlechtert, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten unverzüglich komplett fällig.


Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Kosten des Versandes trägt.

2. Wird die Auslieferung auf Wunsch des Käufers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr mit Eintritt der Verzögerung auf den Käufer über.


Rücksendung
Rücksendungen können nur mit vorheriger Zustimmung und nur frachtfrei vorgenommen werden. Bearbeitungskosten in Höhe von mind. 20% des Lieferwertes bei Lagerware werden von der Gutschrift gekürzt. Alle Kosten für Nachprüfung, Instandsetzung und Neuverpackung werden zusätzlich in Abzug gebracht. Für defekte Teile kann keine Gutschrift erfolgen. Sonderausführungen sind generell von einer Gutschrift ausgenommen.


Garantie
5-Jahre-Garantie. Weitere Informationen.


Konstruktionsänderungen
Die Glamox behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.


Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Form. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Zumutbare Abweichungen in Modellen, Massen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung zu rügen. Zur Fristwahrung bei der Mängelrüge genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Zeigt sich später ein Mangel, so muss unverzüglich nach der Entdeckung gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäss zu lagern. Es ist uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Bei berechtigten Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Lampen (Leuchtmittel) und Betriebsgeräte sind von der Gewährleistung ausgenommen. Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche, die durch einen Maschinenausfall oder eine Fehlfunktion ausgelöst wurden. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unseren Gewährleistungspflichten entlastet.


Allgemeine Haftungsgrenzen
1. Die Glamox haftet dem Käufer gegenüber nur bei vorsätzlicher oder zumindest grob fahrlässiger Verletzung vertraglicher Pflichten; entsprechendes gilt für Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Glamox .

2. Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware hat sich in einem einwandfreien Zustand zu befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten zu erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich von mind. 20% für die Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Bei uns zu vertretenden Rücknahmen tragen wir die Transportkosten und das Transportrisiko nur dann, wenn der Käufer uns mit der Abholung beauftragt hat und für eine ordnungsgemässe Verladung Sorge trägt. Der Käufer trägt alle Zollgebühren und Abgaben, die bei der Ausfuhr erhoben werden. Wir verpflichten uns, dem Käufer bei der Beschaffung von Dokumenten behilflich zu sein, die im Lieferland ausgestellt werden und die der Käufer zur Ausfuhr benötigt.


Warenzeichen
Der Käufer darf die Warenzeichen, unter denen die Glamox die Ware an ihn liefert, nicht entfernen.
Die Ware darf nur in der Originalverpackung weiter veräussert werden.


Eigentumsvorbehalt
Für alle Lieferungen und Leistungen gilt ausschliesslich die Ergänzungsklausel: Erweiterter Eigentumsvorbehalt gemäss der
“Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie” (Ausgabe Stand 09/2010).


Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für Lieferungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschliesslich der Scheck- und Wechselklage ist Hildesheim. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.


Ergänzendes Recht
Ergänzend finden die “Allgemeinen Lieferbedingungen” für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (ZVEIBedingungen) Anwendung. Für Auslandsgeschäfte finden ergänzend die Incoterms 1953 Anwendung.


Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschliesslich solcher dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen – ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.