Das Beleuchtungskonzept in diesen Gemeinschaftsbereichen kann sowohl ansprechend als auch funktional sein. Die Beleuchtung der Eingangshalle sollte etwa 100 Lux betragen, damit die Besucher Zeit haben, sich beim Betreten und Verlassen des Gebäudes an die Beleuchtung zu gewöhnen. Die Empfangstresen sollten eine höhere Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux aufweisen. Um besondere architektonische Merkmale hervorzuheben, kann eine spezielle Beleuchtung eingesetzt werden.
Die Beleuchtungsstärke in Aufzugsvorräumen sollte nicht vernachlässigt werden, denn es ist wichtig, dass die Gesichter der entgegenkommenden Personen leicht zu erkennen und zu identifizieren sind. Das Beleuchtungsniveau außerhalb des Aufzugs sollte mindestens 100 Lux betragen, das gleiche gilt für das Innere des Aufzugs, allerdings mit einer höheren Gleichmäßigkeit.
Diffuses Licht, das durch die Verwendung von opalen Optiken erzeugt wird, sorgt für eine dezente und gleichmäßige Ausleuchtung. Ein weiterer Vorteil dieser Art der Allgemeinbeleuchtung ist ihre geringe Blendung - insbesondere für die Augen von Patienten, die in Krankenhausbetten befördert werden. Eine akzentuierte Beleuchtung kann den Aufzugsvorraum angenehm und freundlich wirken lassen. Gemälde an den Wänden können durch eine asymmetrisch strahlende Beleuchtung hervorgehoben werden.
Die Bewegungserkennung mag in einer 24/7-Umgebung wie einem Aufzugsfoyer eines Krankenhauses keine grundlegenden Energieeinsparungen bewirken, dennoch ist es von Vorteil, die Beleuchtung mit integrierten Tageslicht- und/oder Bewegungssensoren sowie einer LED-Notbeleuchtung für mehr Sicherheit auszustatten.
Als Alternative zu den Aufzügen sollten Treppenhäuser sicher, funktional und ansprechend gestaltet sein. Eine optimale Lichtplanung kann diesen Bereichen ein einladendes Gefühl verleihen. Die Sicherheit ist ein entscheidender Faktor, um potenzielle Unfälle und gefährliche Situationen für alle Nutzer zu vermeiden - nicht nur für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Vor allem muss jede einzelne Stufe immer sichtbar sein - das ist das oberste Gebot bei der Treppenhausbeleuchtung. Das Licht sollte eine Beleuchtungsstärke von mindestens 100 Lux aufweisen und weiche Schatten werfen, die für ein räumliches Empfinden sorgen und die Konturen der einzelnen Stufen klar aufzeigen. Es sollte besonders darauf geachtet werden, den Kontrast auf den Stufen zu erhöhen, z. B. durch die Verwendung unterschiedlicher Farben bei der Treppenhausgestaltung. Beleuchtete Wände verstärken ebenfalls das Gefühl der Sicherheit.
Korridore
Korridore in Einrichtungen des Gesundheitswesens erfüllen zwei Funktionen - zum einen als Wegeführung und zum anderen als Orientierungshilfe. Ein gut durchdachtes Beleuchtungskonzept ermöglicht sowohl tagsüber als auch nachts eine klare Wegeführung für Patienten, Personal und Besucher.
Licht verbessert die räumliche Wahrnehmung und vermittelt ein Gefühl von Sicherheit und Behaglichkeit. Tagsüber sollte die Beleuchtungsstärke in Krankenhäusern, in denen Korridore zur Orientierung dienen, sowie an Arbeitsplätzen und Bereichen mit Sitzgruppen durchschnittlich 200 Lux betragen. Normale Korridore benötigen 100 Lux. In der Nacht kann die Beleuchtungsstärke auf 50 Lux reduziert werden.
Wenn Sie bedenken, dass Patienten regelmäßig in den Krankenhausbetten über Korridore und Verkehrsflächen des Krankenhauses befördert werden, ist eine gute Blendungsbegrenzung unerlässlich. Darüber hinaus muss der gesamte Korridorbereich als so genannte Adaptationszone fungieren - zum Beispiel, um den Besuchern die Anpassung ihrer Augen von der Beleuchtung in der Eingangshalle zu der Beleuchtung in einem Patientenzimmer zu erleichtern.
Für eine sichere Navigation muss die Flurbeleuchtung hell, aber auch blend- und schattenfrei sein, da ausgeprägte lange Schatten von Menschen mit einer Seheinschränkung als Stufen oder Hindernisse fehlinterpretiert werden können. Gemäß der Normen für die Beleuchtung von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen sollten angemessene Leuchtdichtekontraste verwendet werden, d. h. unterschiedliche Farben sollten die Richtung, die Stufen und die Wegweiser kennzeichnen.
Beleuchtungsanforderungen gemäß EN 12464‐1:2021
Bereich der Sehaufgabe/ Tätigkeit |
Beleuchtungsstärke (Em) lx |
Blendung (RUGL) |
Gleichmäßigkeit (U0) |
Farbwiedergabe (Ra) |
Em,z | Em,Wand | Em,Decke | Spezifische Anforderungen |
|
Erforderlich | Modifiziert | U0 ≥ 0,10 | |||||||
Korridore: tagsüber | 100 | 200 | 22 | 0,40 | 80 | 50 | 50 | 30 | Beleuchtungsstärke auf Bodenhöhe. |
Korridore: Reinigung | 100 | 200 | 22 | 0,40 | 80 | 50 | 50 | 30 | Beleuchtungsstärke auf Bodenhöhe. |
Korridore: nachts | 50 | - | 22 | 0,40 | 80 | - | - | - | Beleuchtungsstärke auf Bodenhöhe. |
Korridore mit Mehrzwecknutzung (z. B. Voruntersuchung von Patienten) | 200 | 300 | 22 | 0,60 | 80 | 75 | 75 | 50 | Beleuchtungsstärke auf Aufgaben-/Tätigkeitsebene. |
Warteräume | 200 | 300 | 22 | 0,40 | 80 | 75 | 75 | 30 |